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Hinweise zur Altöl und Batterie - Verordnung:

Altöl ist Gefahrgut, unterliegt beim Transport somit den Vorschriften der GGVS -Gefahrgutverordnung Straße, und ist als solches zu behandeln.

Aus diesem Grund empfehlen wir, den Ölwechsel in einer Fachwerkstatt oder entsprechend ausgerüsteten Tankstelle durchführen zu lassen.

Führen Sie den Ölwechsel selber aus, haben Sie häufig auch die Möglichkeit bei örtlichen Wertstoffannahmestellen-Recyclinghof- Ihr Altöl - evtl. gegen eine Gebühr abzugeben.
Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder erhalten bei Ihrer zuständigen Gemeinde Auskunft.


Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer örtlichen Altölannahmestelle.

Sie haben selbstverständlich das Recht - die Menge Altöl - die der bei uns gekauften Menge - Neu Öle laut Rechnung entspricht, kostenlos an unserer Altölannahmestelle an unserem Verkaufs Ort abzugeben.

Eine Rücksendung in den Original - Behältnissen ist unzulässig, da für den Transport von Gefahrgut spezielle Verpackungen - bei Altöl abhängig vom Flammpunkt Verpackungsgruppe II, oder sogar Verpackungsgruppe III - verwendet werden müssen.

Sollten Sie sich dennoch zur Rücksendung des Altöls mit den speziell hierfür vorgesehenen Verpackungen entschließen, beachten Sie bitte, das nur ausreichend frankierte Rücksendungen von uns angenommen werden.

Bei der Rücknahme des Altöls werden von uns Proben entnommen - da nur sortenreines und nicht verunreinigtes Altöl der Wiederaufbereitung zugeführt werden darf.
Verunreinigtes und nicht sortenreines Altöl muss als Sondermüll entsorgt werden.
Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

Rücknahme von Neuöl - bsp. Bei Rücktritt vom Kauf - erfolgt nur bei ungeöffneter versiegelter Originalverpackung und ausdrücklichem Vermerk - Rücksendung ungeöffneter Neuware - auf dem Versandaufkleber.

 

Hinweis gemäß der Verordnung über die Rücknahme
und Entsorgung von Batterien

Keine Entsorgung von Altbatterien über den Hausmüll

Sie dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgen. Vielmehr sind Sie als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung ihrer Altbatterien gewährleistet werden kann.

Unentgeltliche Rückgabe Ihrer Altbatterien

Sie können Ihre Altbatterien ausreichend frankiert an uns zurücksenden.
Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht (Cd ) für Cadmium, (Pb) steht für Blei, und (Hg) für Quecksilber.